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Freiräume nutzen

  • Pro Jahr bis zu 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Eheleute und eingetragene Lebenspartner­innen und Lebens­partner) steuerfreie Kapitalerträge
  • Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden
  • Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern – oder ihn einfach weiterlaufen lassen
  • Es werden nur Steuern auf Erträge aus Kapital­vermögen ans Finanzamt abgeführt, die über Ihren Freibetrag hinausgehen
  • Sie sparen wertvolle Zeit bei der Steuererklärung, wenn Sie Ihre Freibeträge gleich in Anspruch nehmen

25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.

Freistellungsauftrag

Erteilen oder ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag für Ihre Kapitalerträge:

Steuer-ID

Ihre Steuer-ID (11 Ziffern) finden Sie in der Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern oder in Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid (nicht zu verwechseln mit der "Steuernummer"). Sie erhalten diese auch schriftlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt. 

Abgeltungssteuer

25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.

Freistellungsvolumina

Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Sofern Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, muss Ihre Sparkasse die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an das Finanzamt abführen.

Die Freibeträge (Sparer-Pauschbetrag §20 Abs. 9 E StG) seit dem 01.01.2009

Ledige 1.000 Euro
Ehegatten (zusammen veranlagt) 2.000 Euro 

 

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