Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Erteilen oder ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag für Ihre Kapitalerträge:
Kreissparkasse Grafschaft Diepholz | |
Deka | Jetzt Freistellungsauftrag erteilen/ändern |
LBS | Jetzt Freistellungsauftrag erteilen/ändern |
Ihre Steuer-ID (11 Ziffern) finden Sie in der Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern oder in Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid (nicht zu verwechseln mit der "Steuernummer"). Sie erhalten diese auch schriftlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Sofern Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, muss Ihre Sparkasse die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an das Finanzamt abführen.
Die Freibeträge (Sparer-Pauschbetrag §20 Abs. 9 E StG) seit dem 01.01.2009
Ledige | 1.000 Euro |
Ehegatten (zusammen veranlagt) | 2.000 Euro |
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