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Die Sparkassen im Landkreis Diepholz fusionieren.

Aus zwei wird eins:

Die Sparkassen im Landkreis Diepholz fusionieren.

Aus zwei wird eins:

Die Kreissparkassen Grafschaft Diepholz und Kreissparkasse Syke fusionieren zum 01.07.2024.
Für Sie ändert sich dabei erstmal nichts.

Liebe Kundinnen und Kunden, 

am 09.10.2023 hat der Kreistag nach positivem Votum der Verwaltungsräte der Kreissparkasse Grafschaft Diepholz und der Kreissparkasse Syke beschlossen, dass beide Sparkassen am 01.07.2024 fusionieren.

Wir halten das für eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der Sparkassen, um weiterhin ein starker Partner an Ihrer Seite sein zu können. Wir wollen mit unserem bestehenden Filialnetz in die Zukunft gehen und Ihnen ein noch breiteres Angebot an Dienstleistungen bieten.

Bei Ihren Ansprechpartnerinnen und -partnern sowie Ihrer Kontonummer verändert sich erst einmal nichts, Sie müssen also nichts tun. Sollte sich Änderungen ergeben, so werden wir Sie selbstverständlich frühzeitig informieren. Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. 

Ihre Kreissparkasse Diepholz

Details

FAQ - Die häufigisten Fragen und Antworten 

Warum gibt es eine Fusion zwischen den beiden Sparkassen?

Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen – insbesondere des demographischen Wandels, der fortschreitenden regulatorischen Anforderungen, der zunehmenden Digitalisierung sowie der anstehenden „grünen“ Transformation der Wirtschaft, sind Vorstände und Träger beider Kreissparkassen übereingekommen, dass diese Themen gemeinsam besser erfolgreich bearbeitet werden können. Auch bietet eine größere Sparkasse die Möglichkeit, Ihre Bedürfnisse umfänglicher und noch punktgenauer zu erfüllen.

Wie ist der Zeitplan der Fusion?

Nach den Beschlussfassungen der Gremien beider Sparkassen im September und des Kreistages im Oktober 2023 werden wir nun ab dem 01. Juli 2024 eine Sparkasse sein: die Kreissparkasse Diepholz. Die sogenannte „technische Fusion“ (u.a. die Zusammenführung der Kontobestände) erfolgt im September 2024.

Welchen Nutzen hat die Fusion für mich als Kundin oder Kunde, privat oder gewerblich?

Nur eine leistungsstarke Sparkasse kann ihren öffentlichen Auftrag nachhaltig erfüllen. Als fusionierte Sparkasse sind wir ein nachhaltig leistungsfähiges und regional verankertes Institut und bieten Ihnen wie gewohnt eine umfassende Beratung in allen finanziellen Fragen – und das weiterhin mit Beratern „zum Anfassen“.

Als fusionierte Sparkasse wird es uns noch besser gelingen, Sie sowohl in der digitalen Entwicklung des Bankgeschäftes als auch in der nachhaltigen Transformation Ihres Unternehmens zu begleiten, auch durch neue Angebote. 

Was passiert grundsätzlich bei einer Fusion?

Es gibt eine sogenannte rechtliche Fusion. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die juristische Verschmelzung beider Sparkassen. Dabei ändert sich zunächst für Sie als Kundin oder Kunde lediglich der Name der Sparkasse. Die Zusammenführung der Kontobestände erfolgt mit der sogenannten technischen Fusion. Über mögliche Änderungen werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig und detailliert informieren. 

Gibt es Änderungen für die Kundinnen und Kunden der derzeitigen Sparkassen?

Sie müssen aktuell nichts tun! Bis zur technischen Fusion (Zusammenführung der EDV) beider Sparkassen ändert sich nichts an den Kontoverbindungen und den täglichen Bankgeschäften. Alle Karten bleiben auch danach gültig (entsprechend ihrer Laufzeit) und können wie bisher genutzt werden. Auch alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Falls Sie von einer Änderung der Bankleitzahl oder ihrer Kontonummer betroffen sein sollten, werden wir Sie frühzeitig informieren. 

Bisher hat die Sparkasse immer viel für unsere Vereine, soziale und kulturelle Einrichtungen etc. getan. Bleibt das so?

Ja, das regionale Engagement mit der Unterstützung von Kultur, Sport, Sozialem, Bildung und Wissenschaft ist uns auch nach einer Fusion weiterhin ein bedeutendes Anliegen. Wichtig bleibt uns dabei: Aus der Region, für die Region.

Ändern sich Preise oder Konditionen?

Wir werden auch in Zukunft ein modernes, leistungsstarkes und zukunftsfähiges Produkt- und Dienstleistungsangebot gestalten. In diesem Zusammenhang werden auch Giromodelle vereinheitlicht. Preise und Konditionen werden für die fusionierte Sparkasse mit dem Ziel überprüft, Ihnen auch weiterhin marktgerechte und faire Konditionen anzubieten. Sofern künftig Anpassungsbedarf besteht, werden wir Sie darüber rechtzeitig und detailliert informieren. 

Bekomme ich eine neue Kontonummer/IBAN?

Bis zur technischen Fusion der beiden Sparkassen ändert sich nichts an den Kontoverbindungen und den täglichen Bankgeschäften. Im September 2024 erhalten die Kunden der dann ehemaligen KSK Grafschaft Diepholz eine neue IBAN. Die Karten und Kontonummern bleiben jedoch weiterhin gültig und können somit wie bisher genutzt werden. 

Kann ich zukünftig überall im Landkreis Diepholz meine Geldgeschäfte erledigen?

Die notwendigen Voraussetzungen für die „gemeinsame“ Kontoführung (beispielsweise Änderung der persönlichen Daten, Bareinzahlung an der Kasse) und Beratung in allen Filialen werden mit der technischen Fusion geschaffen, also im September 2024. Über zusätzliche Vorteile und Erweiterungen für Sie werden wir Sie informieren.

Wo und wie kann ich Überweisungen tätigen?

Wie bisher auch, können Sie selbstverständlich im Online-Banking sowie an den SB-Terminals Überweisungen erfassen. Beleghafte Überweisungen geben Sie bitte bis zur technischen Fusion im September 2024 weiterhin in den Filialen Ihrer bisherigen Sparkasse ab.

Kann ich zukünftig überall im Geschäftsgebiet Geld abheben?

Natürlich können Sie auch weiterhin an allen Geldautomaten der Sparkassenorganisation deutschlandweit Geld abheben. Sollten Sie Geld an einer Kasse abheben wollen, nutzen Sie bis zur technischen Fusion bitte weiterhin eine Filiale Ihrer bisherigen Sparkasse. Eine Verfügung in anderen Filialen der „neuen“ Sparkasse ist erst nach der „technischen Fusion“ im September 2024 möglich. 

Kann ich zukünftig überall im Geschäftsgebiet Geld auf mein Konto einzahlen?

Bis zur technischen Fusion im September 2024 ist eine Bareinzahlung auf eigene Konten nur in den Filialen Ihrer bisherigen Sparkasse möglich. Gleiches gilt auch für alle dafür vorgesehen Einzahlungsautomaten – auch diese können Sie bis dahin nur in Ihrer bisherigen Sparkasse nutzen

Bleiben meine Daueraufträge und Lastschriftmandate bestehen?

Sämtliche Daueraufträge und Lastschriftmandate bleiben unverändert gültig. Eventuell notwendige Anpassungen nehmen wir für Sie vor. Sofern Ihre Mithilfe benötigt wird, setzen wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung.

Ich nehme am Online-Banking teil. Ändert sich für mich etwas?

Bis zur technischen Fusion im September 2024 ändert sich für die Kunden beim Online-Banking beider Institute nichts. Sie können wie bisher den sicheren Online Banking-Bereich der jeweiligen Alt-Sparkassen nutzen und dort wie gewohnt Bankgeschäfte online erledigen. Über mögliche Änderungen werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig und detailliert informieren

Ändern sich meine Zugangsdaten für das Online-Banking?

In der Regel behalten Sie Ihre Zugangsdaten. Falls für Sie persönlich Änderungen erforderlich sind, werden Sie rechtzeitig informiert.

Ändert sich mein Ansprechpartner bzw. meine Ansprechpartnerin für Fragen zum Thema Elektronischer Zahlungsverkehr?

Nein, Sie können die Ihnen bekannten Nummern grundsätzlich weiter nutzen. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen ergeben, werden wir Sie entsprechend informieren.

Wird sich durch die Fusion das Filialnetz verändern?

Die Fusion hat keine Auswirkungen auf das Filialnetz. Beide Sparkassen sind in den Städten und Gemeinden des Landkreises gut und flächendeckend mit Filialstandorten vertreten. Aus 13 (Kreissparkasse Grafschaft Diepholz) und 17 (Kreissparkasse Syke) werden nach der Fusion einfach insgesamt 30 Filialen der neuen Sparkasse. Die bereits bestehenden SB- und Geldautomatenstandorte beider Sparkassen bleiben ebenfalls erhalten. 

Ändert sich durch die Fusion meine Beraterin oder mein Berater in der Sparkasse?

Nein, grundsätzlich nicht. Sie können Ihre Beraterin oder Ihren Berater weiterhin wie gewohnt erreichen; dies gilt sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Unabhängig von einer Fusion kann es aus organisatorischen Gründen natürlich immer einmal zu einem Wechsel in der Zuordnung der persönlichen Beraterin oder des persönlichen Beraters kommen.

Gibt es durch die Fusion einen Personalabbau?

Nein. Unsere Mitarbeitenden werden an allen Stellen gebraucht und wir freuen uns darüber hinaus über interessierte Bewerberinnen und Bewerber für unsere aktuellen Stellenangebote und natürlich auch für die Ausbildung oder das Duale Studium in unserer Sparkasse.

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