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Diepholz und Umgebung

Diepholzer Rathaus

Die Kreisstadt Diepholz liegt in unmittelbarer Nähe zum Naturpark Dümmer See. Die Städte Bremen und Osnabrück sind bequem zu erreichen. Zur Kreisstadt gehören die Orte Aschen, St. Hülfe und Heede.

Die verkehrsberuhigte Innenstadt lädt zum Verweilen ein. Ein reichhaltiges Freizeitangebot hält die Stadt Diepholz ebenfalls für Sie bereit. Einige Beispiele sind das Theater, Kino, Frei- und Hallenbad sowie mehrere Fitness-Studios. Zur Lebensqualität gehört auch die gute ärztliche Versorgung in der Region Diepholz. Sie finden hier sämtliche Facharztpraxen und natürlich das Krankenhaus. Auch Kindergärten und diverse Schulformen sind in Diepholz vorhanden. Außerdem bietet Ihnen Diepholz ausreichende Einkaufsmöglichkeiten und einen wöchentlichen Wochenmarkt mit vielen frischen Waren.

Mediothek in Diepholz

Immobilien

Finden Sie Ihre Traumimmobilie in der Region Diepholz

Ein Haus in Aschen, St. Hülfe oder Heede oder eine Eigentums­wohnung in Diepholz: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigen­heim aussieht – wir unterstützten Sie gerne bei der Suche.

Profitieren Sie von unserer Expertise als Marktführer bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien. So finden Sie, was zu Ihnen passt und wohnen schnell mietfrei in den eigenen vier Wänden.

Unsere Interessentenkartei

Viele Immobilien erscheinen erst gar nicht im Internet. Sie werden direkt an vorgemerkte Interessenten vermittelt.

Wollen Sie auch vorab die aktuellsten Angebote erhalten? Dann melden Sie sich kostenlos in unserer Interessentenkartei an.

Ansprechpartner

Unsere Immobilienberater für die Region Diepholz

Sprechen Sie unsere qualifizierten Mitarbeiter aus dem ImmobilienCenter Diepholz gerne an.
Welcher Immobilienberater für Ihre Wunsch-Immobilie zuständigt ist, finden Sie im Immobilien-Exposé.

Natürlich stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um den Kauf einer Immobilie zur Seite. 

Mike Tinnemann | Leiter ImmobilienCenter Diepholz
Mike Tinnemann

 

Sparkassenstr. 1
49356 Diepholz

 

05441 915826
mike.tinnemann@ksk-diepholz.de

 

 

Julia Beckmann | Immobilienberaterin

 

Sparkassenstr. 1
49356 Diepholz

 

05441 915846
julia.beckmann@ksk-diepholz.de

Claudia Bollhorst | Immobilienberaterin
Claudia Bollhorst

 

Sparkassenstr. 1
49356 Diepholz

 

05441 915819
claudia.bollhorst@ksk-diepholz.de

Julia Koslowski-Opalla | Immobilienberaterin

 

Sparkassenstr. 1
49356 Diepholz

 05441 915848
julia.koslowski-opalla@ksk-diepholz.de 

Corinna Mehlhop | Immobilienberaterin

 

Sparkassenstr. 1
49356 Diepholz

 05441 915828
corinna.mehlhop@ksk-diepholz.de 

Mandy Wagner | Immobilienberaterin

 

Sparkassenstr. 1
49356 Diepholz

 

05441 915849
mandy.wagner@ksk-diepholz.de 

Andere interessante Orte in der Nachbarschaft

 

Wir haben folgende Regionen für Sie
in Petto:
 
FAQs

Häufige Fragen 

 

Welche Informationen sollte ich vor der Besichtigung vorliegen haben?

Fragen Sie vor der Besichtigung  nach einem vollständigen Exposé der Immobilie und sammeln Sie Eindrücke über die Umgebung. So können Sie bereits bei der ersten Besichtigung zielgerichtet Fragen stellen. 

Wie bekomme ich einen Eindruck von der Wohnumgebung meiner Wunschimmobilie?

Vor dem Kauf der Immobilie sollten Sie sich intensiv mit der Umgebung auseinandersetzen. Erkunden Sie das Wohnviertel: 

  • Wie ist die Verkehrsanbindung?
  • Gibt es die gewünschten  Einkaufsmöglichkeiten?
  • Sind ggfs. Kindergärten und Schule in der Nähe?
  • Wie ist die ärztliche Versorgung? 
Wann muss ich den Kaufpreis zahlen?

Beim Immobilienkauf enthält der notarielle Kaufvertrag die Informationen dazu, wann der Kaufpreis der Immobilie fällig wird. Dies ist dann der Fall, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle etwaigen erforderlichen  behördlichen Genehmigungen liegen vor.
  • Die Eigentumsvormerkung, auch Auflassungsvormerkung genannt, wurde im Grundbuch eingetragen, d.h. das Grundbuch wurde faktisch für den Verkäufer gesperrt. Die Löschung möglicher Alt-Grundschulden oder Hypotheken wurde sichergestellt, indem der Notar eine Löschungsbewilligung von den noch im Grundbuch vermerkten Banken eingeholt hat. Ein etwaiges Vorkaufsrecht wurde nicht ausgeübt (z. B. des Mieters oder der Stadt).

Im nächsten Schritt teilt der Notar Ihnen als Käufer und dem Verkäufer mit, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Als Käufer erhalten Sie dann eine Fälligkeitsmitteilung und müssen den Kaufpreis innerhalb der im Kaufvertrag geregelten Frist zahlen.

Welche zusätzlichen Kosten fallen bei einem Immobilienkauf an?

Es fallen einmalige Kosten für Notar, Grundbucheintragung (ca. 2 % des Kaufpreises), Grunderwerbssteuer und eventuelle Kosten für einen Makler an.

Ggfs. möchten Sie sich noch neue Möbel oder eine neue Küche für Ihr neues Eigenheim kaufen. Dieses sollte ebenfalls in der Gesamtplanung berücksichtigt werden.  

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich eine Immobilie über einen Makler erwerbe?

Wenn Sie eine Immobilie über uns erwerben, zahlen Sie anteilige Maklercourtage. Unsere individuelle Baufinanzierungsberatung ist für Sie natürlich kostenfrei.

Bei besonderen Finanzierungsformen im Zusammenhang z. B. mit der Bausparkasse oder einer
Versicherung können zusätzliche Kosten innerhalb der Finanzierung anfallen.

Die Einzelheiten besprechen Sie zusammen mit Ihrem Berater und sind ebenfalls aus der entsprechenden Baufinanzierungsberechnungen ersichtlich. 

Wann findet die Übergabe statt?

Die Übergabe der Immobilie findet  statt, sobald Sie als Käufer den Kaufpreis gezahlt haben . 

Wie läuft die Übergabe ab?

Beide Parteien treffen sich vor der verkauften Immobilie.
Die Hausübergabe umfasst die folgenden Schritte:

  1. Alle Beteiligten begehen gemeinsam die Immobilie.
  2. Ein Übergabeprotokoll wird erstellt, welches beide Parteien im Nachgang bei zustimmenden Notizen unterzeichnen. 
  3. Die Zählerstände werden abgelesen und im Übergabeprotokoll dokumentiert.
  4. Alle wichtigen Unterlagen und Schlüssel, die zum Haus gehören, werden übergeben.
Wie und ab wann muss ich mein neues Zuhause versichern?

Beim Kauf einer Immobilie  geht die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers automatisch auf Sie über. Sie haben aber ab der Grundbuchumschreibung einen Monat lang ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können den Vertrag entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen und selbst  eine neue Wohngebäudeversicherung abschließen. 

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